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Ab Jan 2006 sind Sie Besucher Nr.
Vielen Dank für Ihren Besuch !
Lesen Sie in Ruhe,denn wer sich auskennt argumentiert gegenüber der Versicherung besser. Denken Sie daran bei der Versicherung sitzen Profis die daran interessiert sind die Schadenssumme, wo immer es geht zu mindern. Rufen Sie mich im Zweifel an !
Rufen Sie mich an,ich gebe gern Auskunft.
Wir nehmen keine Versichrungsaufträge an.Unsere Unabhängigkeit ist uns wichtiger.

Leitsatz des Monats:

Der Schadenregulierer ist immer Ihr wirtschaftlicher Gegner !

Unsere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von :

* Unfallgutachten

* Gerichtsgutachten

* Beweissicherung

* Unfallanalyse u.a.

Ihr Kfz-Gutachter Gerd Hoehne sichert für Sie mit einem Unfallgutachten die Beweise...

zur Schadenshöhe mit einem rechtsmittelfähigen Kfz-Unfallgutachten. Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen,um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen.

Innerhalb von wenigen Stunden haben Sie und der Regulierer das Unfallgutachten per E-Mail vorliegen. Somit ist eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet. Alle unsere Gutachten sind rechtsmittelfähig, daher auch für Gerichte geeignet. Unser Honorar liegt erheblich unter den Empfehlungen von DEKRA und Sachverständigenverbänden.

 0177 891 65 78  Herr Hoehne

Sie erreichen uns an 7 Tagen in der Woche von 8.00 h bis 21.00h.

Unfall - Was tun ???

 
    Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden,
    Woran man unbedingt denken sollte!

NOTIEREN SIE


das amtliche Kennzeichen
 
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
 
Adressen von Zeugen
 
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen
    Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
   
FOTOGRAFIEREN SIE
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung
    nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
   
BESTEHEN SIE DARAUF,
daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird,
    um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
     
 
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl.
    Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
     
 
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene
     Gutachten ein.
     
 
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung,
    die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
   
BEAUFTRAGEN SIE
möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung
    Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte, können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein, aufsuchen.
   
BEACHTEN SIE BITTE
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten
    für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.


Service : Mit vielen Versicherern rechnen wir unsere Honorarnote über eine Abtrittserklärung direkt ab. Bitte sprechen Sie uns vor Auftragsvergabe an uns darauf an. Erforderlich sind vollständige Unterlagen der gegnerischen Versicherung.

*****

Rechtsanwalt Kolja Zaborowski

steht Ihnen gern zur Verfügung.

Tel.030-695 03 880

Homepage: www.ra-zaborowski.de

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