Leitsatz des Monats:
Der Schadenregulierer ist immer Ihr wirtschaftlicher Gegner !
Unsere Schwerpunkte liegen in der Erstellung von :
* Unfallgutachten
* Gerichtsgutachten
* Beweissicherung
* Unfallanalyse u.a.
Ihr Kfz-Gutachter Gerd Hoehne sichert für Sie mit einem Unfallgutachten die Beweise...
zur Schadenshöhe mit einem rechtsmittelfähigen Kfz-Unfallgutachten. Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen das weitere Vorgehen,um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen.
Innerhalb von wenigen Stunden haben Sie und der Regulierer das Unfallgutachten per E-Mail vorliegen. Somit ist eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet. Alle unsere Gutachten sind rechtsmittelfähig, daher auch für Gerichte geeignet. Unser Honorar liegt erheblich unter den Empfehlungen von DEKRA und Sachverständigenverbänden.
0177 891 65 78 Herr Hoehne
Sie erreichen uns an 7 Tagen in der Woche von 8.00 h bis 21.00h.
| Unfall - Was tun ??? |
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Sollten Sie unverschuldet in einen
Unfall verwickelt werden, |
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Woran man unbedingt denken sollte! |
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NOTIEREN SIE
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das amtliche Kennzeichen |
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Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
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Adressen von Zeugen |
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Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden
Polizeibeamten (bestehen
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Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei
hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt
die Polizei zu rufen.
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FOTOGRAFIEREN SIE |
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nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in
der Stellung |
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nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf
Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es
empfiehlt sich, eine einfache Kamera im
Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze
vom Unfallhergang an. |
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BESTEHEN SIE DARAUF, |
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daß ein qualifizierter, unabhängiger
Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, |
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um den Schaden
zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für
den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender
Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim
Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es
sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden
handelt. |
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Bestehen Sie auf der Einschaltung
eines Sachverständigen Ihrer Wahl. |
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Versicherungen sind
grundsätzlich nicht berechtigt, im
Haftpflichtschaden einen qualifizierten
Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der
Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger
Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der
Schaden ist für den Laien erkennbar ein
Bagatellschaden. |
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Lassen Sie sich nicht auf
Kostenvoranschläge oder versicherungseigene |
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Gutachten ein. |
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Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende
Wertminderung, |
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die der Kfz-Sachverständige
ermittelt. |
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BEAUFTRAGEN SIE
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möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens mit der Vertretung |
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Ihrer Interessen
gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Wenn
Sie keinen Anwalt kennen, der Sie vertreten könnte,
können Sie sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen
Anwalt von der Arbeitsgemeinschaft der
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein,
aufsuchen. |
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BEACHTEN SIE BITTE |
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Die Qualifikation des Gutachters und dessen
Unabhängigkeit sind Garanten |
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für korrekte Gutachten.
Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten,
unabhängigen Sachverständigen. |
Service : Mit vielen Versicherern rechnen wir unsere Honorarnote über eine Abtrittserklärung direkt ab. Bitte sprechen Sie uns vor Auftragsvergabe an uns darauf an. Erforderlich sind vollständige Unterlagen der gegnerischen Versicherung.
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Rechtsanwalt Kolja Zaborowski
steht Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.030-695 03 880
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